Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zustandekommen eines Vertrags
Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen an. Diese Bedingungen haben Gültigkeit für die gesamte gegenwärtige
und zukünftige Geschäftsverbindung. Die Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch
dann nicht, wenn ihnen bei Eingang nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot
gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten,
Gewicht-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der
Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Kaufpreis und Nebenkosten
Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der
Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Bei Waren oder
Leistungen, die innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht
werden sollen, ist die Erhöhung eines zugesagten Preises nicht zulässig.
Unsere Preise verstehen sich ab Lager Straubing oder Lieferwerk zuzüglich Fracht,
Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten, sowie zuzüglich
Mehrwertsteuer.
Erhöhen sich nach Auftragsbestätigung und vor Absendung der Ware die Löhne oder sonstige
Kosten einschließlich der Bezugskosten beim Vorlieferanten, so sind wir berechtigt, zu dem
ursprünglichen Kaufpreis die erhöhten Kosten zuzuschlagen; dies gilt nicht bei Preiszusagen
für Waren oder Leistungen, die innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert
oder erbracht werden sollen.
Lieferungen, Lieferfrist
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die, den Transport ausführende
Person übergeben worden ist, oder zwecks Versand unser Lager verlassen hat. Wird der
Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über. Sendungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Käufers und auf dessen Kosten versichert.
Die angegebene Lieferfristen und Lieferzeiten sind als unverbindliche Termine zu verstehen,
sofern nicht ausdrücklich, schriftlich, ein fester Liefertermin vereinbart ist.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung
hinauszuzögern. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, Dies gilt auch für unsere Vorlieferanten.
Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie vom
Vertrag zurücktreten.
Falls wir in Verzug geraten, kann der Besteller nach Ablauf einer angemessenen gesetzten
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, falls die Ware zum Fristablauf
nicht abgesandt oder als versandbereit gemeldet ist. Der Rücktritt ist schriftlich und
unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittsgrundes zu erklären.
Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind
ausgeschlossen, es sei denn, es könnte uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit angelastet werden.
Haftung wegen nicht rechtzeitiger Lieferung scheidet auch dann aus, wenn wir zur Erfüllung
der von uns geschuldeten Leistung Materialien verarbeiten müssen, die wir von Herstellern
oder Händlern beziehen müssen, und wenn nachweislich die Belieferung verspätet geschieht
(Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung).
Jegliche Haftung wegen Nichterfüllung ist weiter dann ausgeschlossen, wenn zur Erbringung
der Leistung notwendige Materialien überhaupt nicht geliefert werden
(Selbstbelieferungsvorbehalt).
Zahlung
Bei Onlineshop sowie bei Neukunden gilt Vorkasse.
Die Zahlung des Kaufpreises bei Stammkunden erfolgt - wenn nichts anderes vereinbart ist -
innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und ohne Skontogewährung
angenommen. Diskont, Spesen und Wechselsteuer trägt der Käufer: diese Kosten werden dem
Käufer von uns in Rechnung gestellt. Für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung,
Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung übernehmen wir keine
Haftung, sofern nicht uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt.
Zahlungsverzug
Werden vom Käufer Zahlungstermine überschritten, so sind wir berechtigt, vom Eintritt des
Verzuges an 18 % Verzugszinsen zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren
Verzugsschaden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder
Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, noch
nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten und Vorkasse oder Sicherheiten für ausstehende
Lieferungen zu verlangen, weiterhin sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort
in Rechnung zu stellen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich
künftiger und bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen
Verträgen - werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer
Wahl freigegeben werden.
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich
aller Nebenforderungen unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns
als Händler, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum bzw. Miteigentum
durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum bzw. Miteigentum des
Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der
Verkäufer verwahrt unser Eigentum bzw. Miteigentum unentgeltlich. Ware, an der uns das
Eigentum bzw. Miteigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen
den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung
offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter
auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich
benachrichtigen. Diesbezügliche Kosten trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt nur dann ein Rücktritt vom
Vertrag, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um
mehr als 20 von 100, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von
Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
Sämtliche Koste der Rücknahme inkl. Kosten des Rücktransportes zum Hauptsitz des
Verkäufers bzw. der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.
Gewährleistungsbestimmungen
Beanstandungen wegen offensichtlich mangelhafter und unvollständiger Lieferungen sind
spätestens 5 Tage nach Empfang der Ware, jedenfalls vor dem Einbau oder der
Weiterveräußerung, schriftlich vorzubringen.
Von uns hergestellte, gelieferte und bearbeitete Gegenstände und Teile hiervon werden nach
unserer Wahl unentgeltlich nachgebessert oder neu geliefert, wenn sie innerhalb von 6
Monaten nach Absendung oder Übergabe, nachweisbar in Folge eines vor dem
Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere von Material- oder Herstellungsfehlern,
unbrauchbar werden und wenn solche Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
gerügt worden sind. Des Weiteren hat der Besteller die Rechte gemäß § 476 a BGB.
Alle Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen für gelieferte Teile, an denen der
Besteller eigenmächtig Änderungen oder Nachbesserungen vorgenommen hat oder wenn die
Mängel auf natürlichen Verschleiß oder auf Temperatur-, Witterungs- und ähnliche Einflüsse
oder auf Verwendung ungeeigneter Medien zurückzuführen sind.
Dem Besteller wird das Recht vorbehalten, bei Unmöglichkeit oder fehlgeschlagener
Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer von uns
oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht bei
zugesicherten Eigenschaften.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer
Ware.
Haftung
Über die bereits enthaltenen Haftungsregelungen hinaus gilt folgendes:
Insoweit in unserem Unternehmen aus von Kunden gelieferten oder aus
von uns beschafften Materialien ein neues Werk hergestellt wird, ist jegliche Haftung
beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Außerdem beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf Schäden an der von unserem
Unternehmen gelieferten Anlage.
Die Haftung für Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit, der von unserem Unternehmen
gelieferten Anlage außerhalb der Anlage selbst entsteht, ist ausgeschlossen, soweit es das
Gesetz zulässt.
Im Übrigen beschränkt sich die Haftung in jedem Falle auf den Schadensersatz, den die von
uns für das Unternehmen gedeckte Betriebshaftpflichtversicherung anerkennt und erstattet.
Für die Druckfestigkeit von Schlauchleitungen haften wir nur in der Weise, dass die übliche
Druckprüfung im Herstellerwerk gewährleistet wird. Da grundsätzlich in unserem
Unternehmen keine erneute Prüfung der Druckfestigkeit vorgenommen wird, kann für die
Druckfestigkeit selbst keine Haftung übernommen werden, es sei denn, auf besonderen
Wunsch des Vertragspartners wird gegen Berechnung eine erneute Prüfung in unserem
Unternehmen vorgenommen.
Konstruktionsunterlagen
Sämtliche Skizzen, Zeichnungen, Stücklisten und sonstige im Zusammenhang mit der
Durchführung eines Auftrags gefertigten technischen Unterlagen bleiben unser Eigentum. Das
Urheberrecht steht uns zu. Die bezeichneten Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden.
Datenschutz
Unser Unternehmen ist berechtigt, Daten, die im Rahmen der Geschäftsverbindung im
Unternehmen bekannt und registriert werden, nach den Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Straubing. Soweit der Käufer Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich, rechtliches Sondervermögen ist,
wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehende
Rechtsbeziehungen für beide Teile Gerichtsstand Straubing vereinbart. Das gleiche gilt auch,
wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Käufers unbekannt ist. Für ein gerichtliches Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) ist die
Zuständigkeit des Amtsgerichts Straubing vereinbart.
Änderungen/Schlussbestimmungen
Es gilt Deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.
Die deutsche Fassung dieser Bedingungen ist maßgebend.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit
der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.